Nutzungsbedingungen des EDEKA Mediadatenportals

1. Geltungsbereich

In das von EDEKA eingerichtete Mediadatenportal (https://mediadaten.pim.edeka.de/) kann der Lieferant Bilder und Informationen einstellen (hochladen), die sich auf seine an Unternehmen des EDEKA-Verbunds gelieferten Produkte beziehen des Lieferanten verwendet werden können. Im Verhältnis zwischen dem Lieferanten und der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG als Betreiberin der Seite (im Folgenden: EDEKA) gelten dabei die folgenden Nutzungsbedingungen:


Nutzt der Lieferant wie vorstehend beschrieben das Mediadatenportal, so akzeptiert er damit diese Nutzungsbedingungen.


2. Registrierung und Teilnahme

a. Voraussetzung für die Nutzung des Mediadatenportals ist eine vorherige Registrierung. Der Lieferant hat die Pflichtfelder des Registrierungsformulars vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Formular wird zur Prüfung der Registrierung an EDEKA übermittelt. Nach Überprüfung der Registrierungsdaten wird EDEKA dem Lieferanten die erfolgreiche Registrierung bestätigen.


b. Die Nutzung des Mediadatenportals ist für den Lieferanten kostenfrei möglich. Es fallen nur Kosten für etwaige Datenverbindungen an.


c. Der Lieferant darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Lieferant ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als Dritter im Sinne dieser Regelung gilt nicht eine vom Lieferanten mit dem Einstellen der Daten beauftragte Agentur, die sich zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und zu deren Schutz vor dem Zugriff Dritter verpflichtet hat. Hat der Lieferant die missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist der Lieferant schadensersatzpflichtig.


3. Leistungen von EDEKA

EDEKA gestattet dem Lieferanten, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Mediadatenportal unentgeltlich zu nutzen, um produktbezogene Bilddaten und Informationen hochzuladen und damit in das Mediadatenportal einzustellen. EDEKA ist bemüht, das Mediadatenportal verfügbar zu halten. EDEKA übernimmt keine darüberhinausgehenden Leistungsverpflichtungen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Lieferanten auf eine ständige Verfügbarkeit des Mediadatenportals.


4. Pflichten des Lieferanten

a. Sobald er erfolgreich registriert ist, kann der Lieferant eigenes Bildmaterial und eigene Informationen in das Mediadatenportal hochladen. Der Lieferant ist dann verpflichtet, für von ihm einzustellende Informationen die vorgegebenen Masken zu verwenden und dabei die notwendigen Pflichtangaben zu machen.


b. Der Lieferant versichert, dass er Inhaber ausreichender Nutzungsrechte ist, um das Bildmaterial in das Mediadatenportal hinzuzufügen. Das von ihm hochgeladene Bildmaterial darf von den auf das EDEKA Product Information Management (im Folgenden: ePIM) zugreifenden Unternehmen des EDEKA-Verbunds, sowie deren Geschäftskunden zur Bewerbung der vom Lieferanten gelieferten Produkte verwendet werden. Der Lieferant versichert, dass eine solche bestimmungsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Sollten sich die dem Lieferanten zustehenden Nutzungsrechte an dem Bildmaterial nach dessen Einstellung in das Mediadatenportal ändern, ist der Lieferant verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich in dem Mediadatenportal zu vermerken und ggf. die Bilddaten aus dem ePIM entfernen zu lassen.


c. Sofern das vom Lieferanten eingestellte Bildmaterial Personen zeigt, versichert der Lieferant, dass die Einwilligung der gezeigten Personen, für die durch das Mediadatenportal ermöglichte Verwendung vorliegt.


d. Der Lieferant stellt außerdem sicher, dass die von ihm hochgeladenen weiteren produktbezogenen Informationen aktuell, vollständig und zutreffend sind. Soweit bestimmte Informationen in die Werbung für die Produkte des Lieferanten übernommen werden müssen, wird der Lieferant zusätzlich darauf hinweisen.


e. Der einstellende Lieferant ist verpflichtet, EDEKA sowie sämtlichen Unternehmen des EDEKA-Verbunds und deren Geschäftskunden, die das ePIM für Werbezwecke verwenden, denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihnen aus der Inanspruchnahme durch Dritte, aufgrund der den Angaben des einstellenden Lieferanten entsprechenden Verwendung des Bildmaterials und/oder der eingestellten Informationen entsteht. Dies gilt auch für Schäden, die auf eine Änderung des Bildmaterials oder der Informationen durch den Lieferanten zurückzuführen sind. Für Schäden, die auf Änderungen zurückzuführen sind, die von EDEKA, Unternehmen des EDEKA Verbundes und deren Geschäftskunden zurückzuführen sind, haftet der Lieferant nicht.


f. EDEKA ist berechtigt, Inhalte des Lieferanten zu sperren, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Inhalte einen Rechtsverstoß enthalten.


5. Übertragung von Nutzungsrechten

Das Urheberrecht für die vom Lieferanten eingestellten Bilddaten und ggf. für die sonstigen Informationen verbleibt bei dem jeweiligen Urheber. Der Lieferant räumt EDEKA und den die ePIM für Werbezwecke verwendenden Unternehmen des EDEKA-Verbunds sowie deren Geschäftskunden mit dem Einstellen des Materials in das Mediadatenportal jedoch das Recht ein, die Bilddaten und Informationen dauerhaft bzw. für die angegebene Dauer zum Abruf bereitzuhalten, öffentlich zugänglich zu machen und zum Zweck der Werbung für die Produkte des Lieferanten zu verwenden und sich hierfür auch Dritter (z.B. Werbeagenturen) zu bedienen. Etwaige Einschränkungen der Nutzungsrechte hat der einstellende Lieferant direkt bei den Bilddaten bzw. Informationen zu vermerken.


6. Beendigung der Nutzung

a. Der Lieferant kann seine Nutzung jederzeit durch eine entsprechende Erklärung gegenüber EDEKA ohne Einhaltung einer Frist beenden. EDEKA wird dem Lieferanten dann den Zugang zu dem Mediadatenportal sperren.


b. EDEKA ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung eines Lieferanten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu beenden.


c. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist EDEKA berechtigt, den Zugang des Lieferanten sofort zu sperren und die zukünftige Nutzungsmöglichkeit zu widerrufen.


7. Änderung der Nutzungsbedingungen

EDEKA ist berechtigt, diese Bedingungen zur Nutzung des Mediadatenportals zu ändern. EDEKA wird dem Lieferanten etwaige Änderungen mit einem Vorlauf von sechs Wochen bekannt geben.


8. Datenschutz

EDEKA Datenschutzinformationen finden Sie unter folgendem Link



9. Schlussbestimmungen

a. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar, so bleiben Wirksamkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




Stand: 03.2021

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